Im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 ist nachzulesen, dass die Neuerschließung oder Änderung (Erweiterung) von Gletscherskigebieten – wenn damit eine Flächeninanspruchnahme durch Pistenneubau, Lifttrassen oder Beschneiungsanlagen (einschließlich Speicherteiche) verbunden ist – UVP-pflichtig ist. „Die UVP-Pflicht kann aus unserer Sicht nur das Ende des Projekts bedeuten, da wesentliche Bereiche wie Naturschutz und Schutz des Landschaftsbildes unerfüllbar sind. Das Projekt würde bisher völlig unberührte Gletscherflächen betreffen, die in Pisten umgewandelt werden müssten“, lässt Gerd Estermann von der Bürgerinitiative Feldring wissen, die sich u.a. gegen die weitere Verbauung der Tiroler Gletscher einsetzt. „Klare Grenzen für die Skigebiete“, fordert auch der Grüne Klubobmann Gebi Mair angesichts der anstehenden Überarbeitung des Tiroler Seilbahn- und Skigebietsprogramms, das am 31. Dezember 2024 ausläuft. Auch LH-Stv. Georg Dornauer hält fest, dass unerschlossene Gletscher, ihre Einzugsgebiete und ihre im Nahbereich gelegenen Moränen vor Projekten und Aufschüttungen zu schützen sind. Der für Wirtschaft und Tourismus zuständige Landesrat Mario Gerber dazu: „Es wird nicht nur keine neuen Gebiete mehr geben, sondern auch keine Neuerschließungen bei Gletschern“, er weist jedoch darauf hin, dass „eine qualitätsvolle Weiterentwicklung am Berg weiterhin möglich sein muss“. Gerade der Wohlstand in den Tälern hänge maßgeblich von einer positiven Entwicklung des Tourismus ab.
NATURSCHUTZVERBÄNDE FORDERN UNTERSCHUTZSTELLUNG. Der WWF Österreich, der Österreichische Alpenverein, der Deutsche Alpenverein und die Naturfreunde Österreich haben bei der Landesregierung die Ausweitung des Ruhegebiets „Ötztaler Alpen“ um die Weißseespitze und den oberen Bereich des Gepatschferners beantragt. Zusammen mit dem Kesselwandferner handle es sich um die größte zusammenhängende Gletscherfläche Österreichs. Damit stellen sich die vier Verbände gegen die Pläne, das Skigebiet Kaunertaler Gletscher auf Bereiche des Gepatschferners zu erweitern. „Die Ausweisung als Ruhegebiet würde einen verbindlichen Schutz und die langfristige Erhaltung dieses unerschlossenen Naturraumes und der unter Druck stehenden Ökosysteme bedeuten. Die Unterschutzstellung wäre hier der richtige Schritt in Richtung konsequentem Gletscherschutz“, sagen die Vertreter der vier Organisationen. Von 1999 bis 2019 habe der Gepatschferner über die gesamte Fläche gemittelt 17 Meter an Eismächtigkeit verloren, das entspricht etwa 80 Zentimetern pro Jahr.